Arbeitnehmerüberlassung menschlicher gestalten

Juli 2010 Antragsteller: OV Steinen – Höllstein, SPD Kreisverband Lörrach Empfänger: SPD Landesparteitag, SPD Bundesparteitag Die negativen Entwicklungen in der Zeitarbeitsbranche vor der Wirtschaftskrise setzen sich nun mit dem beginnenden Wirtschaftsaufschwung fort. Die Stammbelegschaften werden immer weiter heruntergefahren, das Risiko des unsicheren Aufschwungs wird vollkommen auf die Arbeitnehmerschaft abgewälzt. Teilweise werden entlassene Mitarbeiter über Zeitarbeitsunternehmen zu schlechteren Konditionen und niedrigeren Löhnen wieder beschäftigt. Die Unsicherheit der Zeitarbeitnehmerschaft nimmt immer weiter zu, wohingegen die soziale Absicherung abnimmt. Um diesem Trend entgegenzuwirken soll die Arbeitnehmerüberlassung menschlicher gestaltet werden. Die richtige und wichtige Funktion der Zeitarbeit, Auftragsspitzen abzufangen, kurzfristig und flexibel notwendige Kapazitäten zu schaffen, soll dabei erhalten bleiben. Weiteres Lohndumping und Verschlechterung der Arbeitsbedingungen sollen allerdings ausgeschlossen werden. Forderungen:
  • Gleichbehandlung der überlassenen ArbeitnehmerInnen mit den festangestellten ArbeitnehmernInnen. Dies betrifft insbesondere:
  • a) Gleicher Lohn für gleiche Arbeit gemäß dem Tarifvertrag des Einsatzunternehmens b) Nur bei einer Überlassung in nicht-tarifgebundene Einsatzunternehmen sollen Tarifverträge zwischen DGB-Gewerkschaften und Zeitarbeitsunternehmen oder Zeitarbeitsunternehmensverbänden gelten c) Gleiche Arbeitszeiten, Urlaubsansprüche und Arbeitsbedingungen d) Gleiche Rechte und Pflichten im Einsatzunternehmen e) Anspruch auf Schulungen und Weiterbildungen f) Neuregelung des Betriebszugehörigkeitsbegriffs; überlassene ArbeitnehmerInnen sollen bei der Berechnung der Anzahl von Betriebsratsmitgliedern einbezogen werden g) Erzwingbare Mitbestimmung des Betriebsrates / des Personalrates beim Einsatz von Zeitarbeitern
  • Die Einsatzdauer von Zeitarbeitern wird auf maximal 12 aufeinanderfolgende Monate bei demselben Einsatzunternehmen begrenzt. Nach einer 6 – monatigen Karenzzeit ist ein weiterer Einsatz im selben Unternehmen möglich.
  • Es soll im Einsatzunternehmen eine Höchstgrenze von maximal 10% der Gesamtbelegschaft aus überlassenen ArbeitnehmerInnen bestehen, sowie nur 12 Monate in folge ZeitarbeitnehmerInnen beschäftigt werden.
  • Das Synchronisationsverbot wird eingeführt (Synchronisationsverbot besagt, daß ArbeitnehmerInnen bei Zeitarbeitsunternehmen nicht befristet für die Dauer eines Arbeitseinsatzes eingestellt werden dürfen). Ausnahmeregelungen für Projekteinsätze können durch einen erheblichen Gehaltszuschlag geschaffen werden.
  • Das Wiedereinstellungsverbot wird eingeführt (Zeitarbeitsunternehmen dürfen entlassene MitarbeiterInnen nicht wieder einstellen).
  • ArbeitnehmerInnen dürfen nach Entlassung oder Aufhebungsvertrag mindestens 5 Jahre nicht mehr im gleichen oder einem verbundenen Unternehmen, bzw. an der selben Betriebsstätte als Zeitarbeitnehmer beschäftigt werden.
  • Die zunehmend verbreitete konzerninterne Verleihung durch Leiharbeitsgesellschaften der Unternehmen soll verboten werden.

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