Die heutige Anhörung zum Mindestlohn hat den Vorstellungen der SPD Rückenwind verschafft. Die Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg Katja Mast kommentiert: „Die heutige Anhörung zum Tarifautonomiestärkungsgesetz im Ausschuss für Arbeit und Soziales hat ganz klar gezeigt: Die für Donnerstag vorgesehene Verabschiedung des Gesetzes ist ein großer Schritt für mehr Gerechtigkeit am Arbeitsmarkt.“
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat gemeinsam mit den Partnern des Ausbildungsbündnis die Bilanz des Ausbildungsjahrs 2013 gezogen. Im Ausbildungsjahr 2013 wurden knapp 2.000 weniger Ausbildungsverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Die Zahl der Ausbildungsverträge sank damit im dritten Jahr in Folge. Die Zahl der unbesetzten Ausbildungsplätze verringerte sich von rund 5.500 auf rund 4.900, blieb aber auf hohem Niveau.
Die Landesregierung treibt die Konsolidierung des Haushalts schneller voran. So werden 2015 mindestens 300 Millionen Euro weniger Kredite aufgenommen als bisher geplant. 2016 wird Baden-Württemberg ganz ohne neue Schulden auskommen. Gleichzeitig bringt die Landesregierung notwendige Investitionen und Sanierungsmaßnahmen voran.
Katja Mast, arbeitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion und Generalsekretärin der SPD Baden-Württemberg, sieht Änderungsbedarf beim Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie, das den gesetzlichen Mindestlohn enthält. Mast: „Wir wollen Schluss machen mit dem Missbrauch von Praktika.“ Bei der Generalunternehmerhaftung soll auf das bewährte und unbürokratische Verfahren wie im Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG) zurückgegriffen werden. Zudem bedürfe es einer klaren Definition, wie weit der Mindestlohn bei Jugendlichen und Langzeitarbeitslosen abweichen kann.
Der Bundestag hat heute in der 1. Lesung über das Tarifpaket debattiert. „Wichtigster Bestandteil darin: Ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn – damit wird es keinen Stundenlohn mehr unter 8,50 Euro geben“, erklärte dazu SPDBW-Generalsekretärin Katja Mast. „Das gilt für volljährige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ohne Branchenausnahmen.“ Sie betonte, Vorbild für dieses Tarifpaket sei auch das Tariftreue- und Mindestlohngesetz in Baden-Württemberg gewesen.
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