Parkplatzgebühren: Ja, aber mit Überlegung

Veröffentlicht am 23.05.2018 in Gemeinderatsfraktion

Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt sehr, dass die Stadtverwaltung den auf Antrag von der CDU- Fraktion zustande gekommenen Beschluss, die Höchstparkdauer in der Tiefgarage des Rathauses auf zwei Stunden zu beschränken, zunächst aus technischen Gründen nicht umsetzt. Es hätte diesem Schnellschuss der CDU gutgetan, vorher im Hauptausschuss beraten zu werden.

Die SPD-Fraktion hält diesen Beschluss für falsch. Damit können z.B. tagsüber keine Veranstaltungen im Rathaus, kein Kinobesuch getätigt werden, ohne die unmittelbare Nähe der Rathaustiefgarage zu nutzen. Das ist nicht sehr kundenfreundlich.

Es muss in der Innenstadt auch die Möglichkeit geben, Arzttermine wahrzunehmen, Einkäufe zu erledigen und die Gastronomie in Anspruch zu nehmen. Das lässt sich nicht immer innerhalb von zwei Stunden schaffen. Dass die Stadtverwaltung es bei den ursprünglich vorgesehenen zehn Stunden Höchstparkdauer belässt, gibt gerade auch weniger mobilen Menschen die Möglichkeit, ihre Besorgungen in der Innenstadt stressfrei zu erledigen.

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