Liebe Genossinnen und Genossen,
Die Oberbürgermeisterwahl in Rheinfelden am vergangenen Sonntag, 26. April ist gelaufen und wir dürfen nun Klaus Eberhardt zur Wiederwahl ganz herzlich gratulieren! Wir freuen uns auf eine weiterhin gute und konstruktive Zusammenarbeit.
Link: Badische Zeitung zur Oberbürgermeisterwahl
Es war eine Wahl, an die wir uns alle lange erinnern werden, fand sie doch unter ungewöhnlichen Rahmenbedingungen statt. Durch die Corona-Pandemie ungewohnt ohne einen sonst üblichen Wahlkampf mit Veranstaltungen und Diskussionen vor Ort, ungewohnt mit einer überwiegenden Briefwahl und Mundschutz, aber auch herausfordernd für das Wahlkampfteam, nun die richtigen Wege zu finden, um die Bürgerinnen und Bürger anzusprechen.
An dieser Stelle bedanke ich mich ganz herzlich auch im Namen von Klaus Eberhardt für Eure Unterstützung!
Neu war bei dieser Wahl ebenfalls, dass kein weitere/r Kandidat/ Kandidatin antrat. Dies ist aber tatsächlich nicht so außergewöhnlich, wenn bei Bürgermeisterwahlen der Amtsinhaber erneut kandidiert. Es spricht aber vor allem für eine grundsätzliche Zustimmung zur Arbeit von Klaus Eberhardt in den vergangenen acht Jahren in Rheinfelden , wenn dieses Mal keine Gegenkandidat/In weder von den drei anderen Gemeinderatsfraktionen aufgeboten wurden noch niemand von Außerhalb seinen Hut in den Ring werfen wollte.
Schlussendlich haben die Rheinfelder/Innen damit -wie in der Vergangenheit auch -bei der Wahl auf eine Persönlichkeit gesetzt, deren Arbeit sie sie kennen und mit der sie auch im Allgemeinen einverstanden sind.
Mit der Wahlbeteiligung von 25,7% müssen wir unter diese Umständen zufrieden sein, aber hier hätte ich mir etwas mehr erhofft, damit unser Oberbürgermeister angesichts der anstehenden herausfordernden Zukunftsaufgaben mit einen starken Votum in die nächste Amtszeit hätte starten können.
Die von der Verwaltung bis ins kleinste Detail gut vorbereitete Wahl und die Werbung für die Briefwahl haben dafür gesorgt, dass die Wahl als wichtiges Element unserer Demokratie im angemessenen gesetzlich vorgeschriebenen Rahmen stattfinden konnte und der Schutz der Gesundheit der Wähler gesichert war. Die Einhaltung des Wahltermins war mir wichtig. Die Amtszeit eines Bürgermeisters ist vom Gesetzgeber zeitlich klar begrenzt und kann und darf nicht ohne Wählervotum nach Belieben verlängert werden.
Karin Paulsen-Zenke, 1. Vorsitzende